Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von LML Karrierestrategien bei Buchungen als Referentin, Trainerin, Consultant oder Coach

  1. Zustandekommen eines Vertrages & Geltung der AGB

Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und der Merzenich Consulting GmbH & Co. KG (nachfolgend „LML Karrierestrategien“ genannt) kommt durch Annahme eines Angebotes durch die jeweils andere Vertragspartei zustande. Der Vertragsschluss kann per Textform (z.B. E-Mail) oder mündlich erfolgen. LML Karrierestrategien wird dem Auftraggeber ein Angebot zur Durchführung der Leistungen als Referentin, Trainerin, Coach oder Consultant in Textform zusenden.

Es gelten ausschließlich die AGB von LML Karrierestrategien. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn LML Karrierestrategien in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers ihre Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.

 

  1. Vergütung

2.1 Alle Angebote verstehen sich als Nettoangebote, zuzüglich etwaigen Reisekosten (0,45 €/km in eigenem PKW) sowie MwSt.

2.2 Sollten die Mitarbeiter von LML Karrierestrategien nicht im eigenen PKW anreisen, berechnet sie die anfallenden Flug-, Bahn- sowie ggfs. Übernachtungskosten.

2.3 LML Karrierestrategien stellt ihre Leistungen zeitnah nach der Veranstaltung/dem Coaching in Rechnung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen.

 

  1. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber

3.1 Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung/Coaching, zeigt dies der Auftraggeber LML Karrierestrategien unverzüglich an.

3.2 Für Stornierungen von externen Veranstaltungen bis 8 Wochen vor dem Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Termin sind 50 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Bei Stornierungen binnen weniger als 4 Wochen fallen 80 % des vereinbarten Honorars an.

3.2.1 Sollte der stornierte Termin von einem anderen Auftraggeber wahrgenommen werden, fällt kein Ausfallhonorar an.

3.2.2 Wenn der Auftraggeber einen für LML Karrierestrategien akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an. Dies ist jedoch im Einzelfall von LML Karrierestrategien unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Auftraggebers zu entscheiden.

3.3 Für Stornierungen von Coachings in den Räumen der LML Karrierestrategien bis 4 Wochen vor dem Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor dem Termin sind 50 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Bei Stornierungen binnen weniger als 2 Wochen fallen 80 % des vereinbarten Honorars an.

 

  1. Rücktritt / Stornierung durch LML Karrierestrategien

4.1 Falls LML Karrierestrategien wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen ihren Auftrag nicht wahrnehmen kann, teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.

4.2 Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten oder im Falle der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.

4.3 Bei einem Ausfall des Termins fallen keine Honorare von LML Karrierestrategien an.

 

  1. Nutzungs- und Urheberrechte

5.1 Der Auftraggeber wahrt die Urheberrechte des Referenten. Dies betrifft insbesondere Präsentation, Unterlagen oder Inhalte, die nur mit schriftlicher Einwilligung von LML Karrierestrategien vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung genutzt werden dürfen.

5.2 Insbesondere das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, Youtube etc. ist ohne schriftliche Einwilligung von LML Karrierestrategien zu unterlassen.

5.3 Ein Aufnehmen der Veranstaltung in Ton, Bild oder Film ist nur mit schriftlicher Genehmigung von LML Karrierestrategien gestattet.

 

  1. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen

6.1 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

6.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht hierdurch berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

Stand: Januar 2017